Richtlinien für den Umgang mit Marken
Allgemeine Regeln für den Umgang mit Handelsmarken
Adjektivisch verwenden:
Marken sollten als Adjektive, nicht als Substantive oder Verben verwendet werden. Ebenso sollte eine Marke nicht alleinstehend genannt werden. Vielmehr sollte sie immer im Zusammenhang mit dem generischen Namen des Produkts oder der Komponente verwendet werden und direkt vor diesem Namen stehen.
Possessiva vermeiden:
Da die Marke kein Substantiv ist, sollte die besitzanzeigende Form vermieden werden. Beispielsweise sollte „Vorteile der XDR™-Technologie“ anstatt „Vorteile von XDR“ verwendet werden.
Plural vermeiden:
Da die Marke kein Substantiv ist, sollte die Pluralform vermieden werden. Beispielsweise sollte „XDR™-Geräte“ anstatt „XDRs“ verwendet werden.
Verben vermeiden:
Da die Marke kein Verb ist, sollte sie auch nicht als solches verwendet werden. Beispielsweise sind die folgenden Ausdrücke nicht zu verwenden: „Rambussieren“ oder „RDRAMen“.
Verwendung des Firmennamens:
Rambus ist nicht nur eine Handelsmarke zur Kennzeichnung unserer Technologien, Komponenten und Dienstleistungen, sondern dient auch als Firmenname. Der Name „Rambus“ als Verweis auf unser Unternehmen kann als Substantiv verwendet werden und erfordert kein ®-Zeichen. In einer Pressemitteilung wäre beispielsweise die folgende Verwendung richtig:
„Rambus kündigte heute eine neue Generation der Speichertechnologie an.“
Richtlinien für die Kennzeichnung der Marke
Das Eigentum an der Marke wird im Allgemeinen auf zwei Arten gekennzeichnet:
- Mit einem Hinweis zur Marke, üblicherweise am Ende eines Dokuments (Schriftgröße mindestens 8 Punkte) hinter dem Copyright-Hinweis
- Durch Verwendung eines der Handelsmarkensymbole (™, ®, SM) hinter dem Markennamen (siehe folgende Tabelle)
| Handelsmarke | Bezeichnung |
|---|---|
| Rambus | ® |
| MicroLens | ® |
| RDRAM | ® |
| CryptoFirewall | ™ |
| FlexClocking | ™ |
| FlexIO | ™ |
| FlexLink | ™ |
| FlexMode | ™ |
| FlexPhase | ™ |
| LabStation | ™ |
| LightBlade | ™ |
| Mobile XDR | ™ |
| Pentelic | ™ |
| SolidCore | ™ |
| TruEdge | ™ |
| VirtuOptic | ™ |
| XDR | ™ |
Handelsmarkensymbole:
Viele der Rambus-Handelsmarken sind in den USA und anderen Ländern registriert. Beim Verweis auf Rambus-Handelsmarken ist das Symbol „™“ oder „®“ richtig zu verwenden. Das entsprechende Symbol muss in hochgestellter Form direkt auf den Markennamen folgen (z. B. ™ oder ®). Wenn die jeweiligen Zeichen im verwendeten Textverarbeitungsprogramm nicht verfügbar sind, können die Symbole auch in Klammern gesetzt werden, z. B. (TM) oder (R). In den folgenden Richtlinien wird festgelegt, in welchen Fällen Handelsmarkensymbole erforderlich sind.
Häufigste Verwendung:
Das Handelsmarkensymbol ist in allen typischen Verwendungen der Marke erforderlich (z. B. für Dokumenttitel, Überschriften, Kennzeichnungen, Verpackungen, Werbematerial, Schilder, Websitewerbung, Broschüren, Datenblätter, Pressemitteilungen, Werbung usw.), außer die Einhaltung dieser Richtlinie ist aus Platz- oder Stilgründen nicht möglich.
Erstmalige Verwendung im Text:
Ein Handelsmarkensymbol ist bei der erstmaligen Verwendung der Handelsmarke in jeder Art von Text bzw. Fließtext erforderlich, auch wenn das Symbol bereits in der Überschrift oder an einer anderen markanten Stelle auftritt.
Alle Logos:
Handelsmarkensymbole müssen in allen Rambus-Logos verwendet werden. Originalvorlagen sollten direkt von Rambus Inc. bezogen werden. Falls die Originalvorlage von Rambus kein Handelsmarkensymbol enthält, ist keines erforderlich.
Handelsmarkenhinweise:
Rambus-Handelsmarken in schriftlichem Text sollten in einem geeigneten Handelsmarkenhinweis gekennzeichnet werden.
Der Hinweis sollte in einer Schriftgröße von mindestens 8 Punkten verfasst werden. Er sollte sich im Allgemeinen am Ende des Dokuments oder auf der Rückseite einer Verpackung befinden, kann jedoch auch an anderen Stellen platziert werden, beispielsweise im vorderen Innendeckel einer Dokumentation oder unten auf einer Website.
Rambus verwendet einen Standard-Handelsmarkenhinweis, der nicht geändert wird, außer um im Text genannte Marken hinzuzufügen. Der folgende Handelsmarkenhinweis von Rambus kann in allen Materialien verwendet werden, die auf Rambus-Handelsmarken verweisen:
„Rambus, MicroLens, RDRAM, CryptoFirewall, FlexClocking, FlexIO, FlexLink, FlexMode, FlexPhase, LabStation, LightBlade, Mobile XDR, Pentelic, SolidCore, TruEdge, VirtuOptic, XDR und das Rambus-Logo sind Handelsmarken oder in den USA oder anderen Ländern registrierte Handelsmarken von Rambus Inc. Rambus und Dritte können zusätzlich über andere als die hier genannten Handelsmarkenrechte verfügen.“
Dieser Hinweis kann geändert werden, sodass er nur die Rambus-Handelsmarken enthält, die in der betreffenden Dokumentation, im Werbematerial oder einer anderen Textsorte, die mit Rambus-Handelsmarken versehen werden muss, genannt werden.
Beispiele für die Verwendung von Rambus-Handelsmarken
- Rambus®-Technologie
- Rambus®-Speicher-Controller
- Rambus®-DRAM
- RDRAM®-Technologie
- RDRAM®-Gerät
- XDR™-Modul
- XDR™-DRAM
Richtlinien für die Verwendung von Rambus-Handelsmarken
Bestimmte Verwendungsarten von Rambus-Handelsmarken sind für Partner und Entwickler von Rambus und für Dritte erlaubt. Die unautorisierte Verwendung von Rambus-Handelsmarken oder anderer Marken, die Rambus-Handelsmarken zum Verwechseln ähnlich sind, kann einen Verstoß gegen die Markenrechte von Rambus darstellen. Die folgenden Richtlinien regeln die Verwendung von Rambus-Handelsmarken.
Korrekte Verweise auf Produkte und Dienstleistungen von Rambus in Dokumentationen, Werbematerial, Pressemitteilungen, Artikeln und Websites sind zulässig, sofern die Rambus-Handelsmarken in adjektivischer Form und mit den richtigen Handelsmarkensymbolen und -hinweisen wie in den Abschnitten „Allgemeine Regeln für die Verwendung von Handelsmarken“·und „Richtlinien für die Kennzeichnung der Marke“ genannt verwendet werden.
Siehe obige Beispiele für die Verwendung von Rambus-Handelsmarken.
Verwendung von Rambus-Handelsmarken in Firmennamen oder Produktbezeichnungen:
Rambus-Handelsmarken dürfen in Firmen- oder Produktnamen oder Teilen davon nicht genannt werden, ausgenommen mit dem betreffenden Dritten wurde eine schriftliche Lizenz oder Vereinbarung bezüglich der Technologie getroffen. Wenden Sie sich an die Handelsmarkenabteilung von Rambus, um weitere Informationen oder Richtlinien zu erhalten. Zur Verwendung von Rambus-Handelsmarken zum Zweck der Kennzeichnung bestimmter Produkte siehe Abschnitt „Richtlinien zur Kennzeichnung von Produkten“ im vorliegenden Dokument.
Verwendung von Rambus-Handelsmarken in Produktdokumentationen:
Die Verwendung von Rambus-Handelsmarken in „Produktdokumentationen“ bezieht sich unter anderem auf folgende Dokumente: Datenblätter, Whitepaper, Kataloge, Präsentationen und weitere Dokumentationen zu Rambus-Produkten.
Verwendung von Rambus-Handelsmarken in Werbematerial:
Zu „Werbematerial“ gehören unter anderem die folgenden Dokumente: Hochglanzwerbung, Werbeanzeigen, Broschüren, Werbung auf Messen, Verkaufsinformationen, Präsentationen und weitere Produktwerbung in Medien.
Verwendung von Rambus-Handelsmarken in Materialien für Öffentlichkeitsarbeit:
„Materialien für Öffentlichkeitsarbeit“ umfasst unter anderem die folgenden Dokumente: Pressemitteilungen, Anzeigenwerbung, Artikel und weitere mit Öffentlichkeitsarbeit verbundene Materialien.
Pressemitteilungen:
Wenn Ihr Unternehmen eine Pressemitteilung bezüglich einer Rambus-Technologie herausgeben möchte, wenden Sie sich an Linda Ashmore in der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit von Rambus lashmore@rambus.com.
Jede Verwendung von Rambus-Handelsmarken oder -logos in Werbematerial ist durch den richtigen Handelsmarkenhinweis zu ergänzen, siehe Abschnitt „Richtlinien für die Kennzeichnung der Marke“.
Websites und Domänennamen
Die richtige Verwendung von Rambus-Handelsmarken auf Websites zur korrekten Beschreibung von Produkten und Technologien von Rambus ist zulässig. Es gelten die folgenden Richtlinien.
Die Verwendung der Rambus-Handelsmarke(n) muss eindeutig sein und darf keine Zweifel darüber lassen, ob die Website von Rambus betrieben wird oder zu Rambus gehört und ob die Technologie oder die Produkte von Rambus angeboten werden.
Kein Domänenname auf primärer oder sekundärer Ebene darf mit einer Rambus-Handelsmarke identisch oder nahezu identisch sein.
Der Besitzer der Website darf keinen Domänennamen registrieren, der eine Rambus-Handelsmarke oder -Dienstleistungsmarke enthält, und er darf im Domänennamen keine Handelsmarke oder ähnliche Schutzrechte beanspruchen.
Die Website muss einen rechtlichen Hinweis enthalten (ggf. als Link), der die folgende Erklärung enthält. Diese Erklärung kann so geändert werden, dass sie nur die Rambus-Handelsmarken enthält, die auf der Website genannt werden.
„Rambus, MicroLens, RDRAM, CryptoFirewall, FlexClocking, FlexIO, FlexLink, FlexMode, FlexPhase, LabStation, LightBlade, Mobile XDR, Pentelic, SolidCore, TruEdge, VirtuOptic, XDR und das Rambus-Logo sind Handelsmarken oder in den USA oder anderen Ländern registrierte Handelsmarken von Rambus Inc. Rambus und Dritte können zusätzlich über andere als die hier genannten Handelsmarkenrechte verfügen.“
Zusätzlich muss die Website den Registrierungsrichtlinien für Domänennamen und geltenden Gesetzen in Bezug auf die Verletzung und Verwässerung von Handelsmarken und entsprechen.
